Verantwortung
Umweltbelange und Menschenrechtliche Sorgfalt.
Als Refratechnik Gruppe nehmen wir unsere Verantwortung im Hinblick auf die Wahrung und Einhaltung von Gesetzen, der Wahrung und Achtung von Menschenrechten und Umweltbelangen sehr ernst. Aus diesem Grund ermutigen wir unsere Mitarbeitenden, jeden Geschäftspartner und Dritten uns von möglichen Gesetzesverstößen im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Handeln der Refratechnik Gruppe sowie von Menschenrechtsverstößen oder Umweltbelangen entlang der Lieferkette durch das Beschwerdesystem in Kenntnis zu setzen.
Zum Beschwerdesystem
Zum Beschwerdesystem
Abgabe von Hinweisen (Beschwerden) zu Gesetzesverstößen im Zusammenhang
mit Menschenrechtsverletzungen oder Umweltbelangen.
Wer kann einen Hinweis abgeben?
Alle Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Dritte können sich zur Abgabe von Hinweisen im Hinblick auf Menschenrechtsverstöße oder Umweltbelange die im Zusammenhang mit Refratechnik, einem Refratechnik Gruppenunternehmen oder deren Lieferkette stehen, an die Meldestelle von Refratechnik wenden. Die Abgabe von Hinweisen erfolgt mittels unseres Beschwerdesystems.
Wahrung der Vertraulichkeit
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Enthaltene Informationen über Personen und Sachverhalte stehen nur den Mitarbeitenden zur Verfügung, die mit der Bearbeitung des Vorgangs betraut sind. Es wird keine Nachteile für Hinweisgeber geben, die einen Sachverhalt oder Informationen melden, auf deren Richtigkeit bei Abgabe der Meldung vertraut werden durfte. Auch Mitarbeitende der Refratechnik Gruppe sind diesbezüglich geschützt (Richtline Abgabe von Meldungen). Nicht geschützt sind hingegen bewusst unwahre Hinweise.
Alle Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Dritte können sich zur Abgabe von Hinweisen im Hinblick auf Menschenrechtsverstöße oder Umweltbelange die im Zusammenhang mit Refratechnik, einem Refratechnik Gruppenunternehmen oder deren Lieferkette stehen, an die Meldestelle von Refratechnik wenden. Die Abgabe von Hinweisen erfolgt mittels unseres Beschwerdesystems.
Wahrung der Vertraulichkeit
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Enthaltene Informationen über Personen und Sachverhalte stehen nur den Mitarbeitenden zur Verfügung, die mit der Bearbeitung des Vorgangs betraut sind. Es wird keine Nachteile für Hinweisgeber geben, die einen Sachverhalt oder Informationen melden, auf deren Richtigkeit bei Abgabe der Meldung vertraut werden durfte. Auch Mitarbeitende der Refratechnik Gruppe sind diesbezüglich geschützt (Richtline Abgabe von Meldungen). Nicht geschützt sind hingegen bewusst unwahre Hinweise.
Wie wird ein Hinweis abgegeben?
Beschreiben Sie bitte den Sachverhalt Ihrer Meldung so konkret wie möglich und für einen sachkundigen Dritten verständlich. Vermeiden Sie zum Beispiel unternehmensinterne Abkürzungen. Für die erfolgreiche Aufklärung von Verstößen ist es essenziell, möglichst viele Informationen zum Sachverhalt und konkrete Belege zu erlangen.
Hierbei können Sie sich an folgenden Fragen orientieren:
Es sollen nur Meldungen abgegeben werden, bei denen der Hinweisgeber in guten Glauben ist, dass die von ihm mitgeteilten Informationen zutreffend sind.
Beschreiben Sie bitte den Sachverhalt Ihrer Meldung so konkret wie möglich und für einen sachkundigen Dritten verständlich. Vermeiden Sie zum Beispiel unternehmensinterne Abkürzungen. Für die erfolgreiche Aufklärung von Verstößen ist es essenziell, möglichst viele Informationen zum Sachverhalt und konkrete Belege zu erlangen.
Hierbei können Sie sich an folgenden Fragen orientieren:
Was ist passiert?
Wann ist es passiert? (z.B. konkretes Datum oder Angaben zu Häufigkeiten)
Wer war daran beteiligt?
Wo ist es passiert?
Wie wurde vorgegangen und wie ist es dokumentiert?
Welche Organisationseinheit/ Abteilung ist betroffen?
Es sollen nur Meldungen abgegeben werden, bei denen der Hinweisgeber in guten Glauben ist, dass die von ihm mitgeteilten Informationen zutreffend sind.
Prozess nach Abgabe eines Hinweises
Ihr Hinweis wird an Refratechnik Compliance weitergeleitet. Sie erhalten wenige Tage nach Abgabe Ihrer Meldung eine Eingangsbestätigung. Die Meldung wird entsprechend von Compliance ggf. unter Einbindung weiterer Fachabteilungen geprüft. Dabei wird die Untersuchung stets mit der notwendigen Sorgfalt und in einem angemessenen Zeitraum durchgeführt. Die Untersuchung erfolgt fair und vorurteilsfrei. Nach Abschluss der Untersuchung dokumentiert Compliance die Erkenntnisse hieraus. Zusammen mit der Geschäftsführung der Refratechnik Holding und ggf. der Geschäftsführung der betroffenen Entity wird über die einzuleitenden Maßnahmen gesprochen und eine Entscheidung diesbezüglich herbeigeführt.
Wenn die Fallbearbeitung abgeschlossen ist, werden Sie als Hinweisgeber über das Ergebnis des Falls entsprechend durch das anonyme Postfach informiert.
Ihr Hinweis wird an Refratechnik Compliance weitergeleitet. Sie erhalten wenige Tage nach Abgabe Ihrer Meldung eine Eingangsbestätigung. Die Meldung wird entsprechend von Compliance ggf. unter Einbindung weiterer Fachabteilungen geprüft. Dabei wird die Untersuchung stets mit der notwendigen Sorgfalt und in einem angemessenen Zeitraum durchgeführt. Die Untersuchung erfolgt fair und vorurteilsfrei. Nach Abschluss der Untersuchung dokumentiert Compliance die Erkenntnisse hieraus. Zusammen mit der Geschäftsführung der Refratechnik Holding und ggf. der Geschäftsführung der betroffenen Entity wird über die einzuleitenden Maßnahmen gesprochen und eine Entscheidung diesbezüglich herbeigeführt.
Wenn die Fallbearbeitung abgeschlossen ist, werden Sie als Hinweisgeber über das Ergebnis des Falls entsprechend durch das anonyme Postfach informiert.